Zentrum Aktiver Prävention GmbH & Co. KG – AGB

  1. Geltungsbereich 

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gegenüber jeglichen Personen (im Folgenden: Gast) für die Teilnahme an allen von der Zentrum Aktiver Prävention GmbH & Co. KG (im Folgendem: ZAP) angebotenen Leistungen (Mitgliedschaftsvertrag ZAP Gesundheit & Fitness, Abonnementverträge im Bereich Tennis, Einzelbuchungen im Bereich Racketsport, Mehrfachkarten für Nutzungsrechte im Bereich ZAP Gesundheit & Fitness und Racketsport sowie Teilnahme an Kursveranstaltungen und Trainingsmaßnahmen).

     

  2. Vertragsschluss

    Ein Vertragsschluss über eine Mitgliedschaft, ein Abonnement für eine Platznutzung oder einer Teilnahme am „Clubsystem Racketsport“ kommt auf Grundlage eines schriftlichen Angebots des ZAP bzw. der schriftlichen Antragsstellung durch den Gast und der Bestätigung seitens des ZAP zu Stande.

    Erfolgt lediglich eine Reservierung eines Platzes, kommt ein Vertragsschluss infolge der Reservierungsanfrage durch den Gast und Bestätigung durch das ZAP zustande. Nach Ablauf der Karenzzeit von 24 Stunden wird aus der Reservierung eine kostenpflichtige Buchung Gleiches gilt, wenn die Reservierungsanfrage über das Internetportal www.eversports.de erfolgt.

    Bei einem Abonnementvertrag ist der Gast verpflichtet, auf dem Buchungsantrag den Namen und die vollständige Adresse sämtlicher Personen zu vermerken, die an dem Abonnement beteiligt sind.

     

  3. Preise

    Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Preislisten. Das ZAP behält sich nach Ablauf der Erstlaufzeit eines Mitgliedschaftsvertrages Preisänderungen vor.

    Das ZAP behält sich des Weiteren vor, Sondertarife aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Partnerorganisation der Zentrum Aktiver Prävention GmbH & Co.KG oder aufgrund des Status des Gastes als Studierenden, auf den Normaltarif umzustellen, wenn der Grund für den Sondertarif nicht mehr gegeben ist. Für die Inanspruchnahme eines Rabatts ist beim Check-in am Empfang ist ein Berechtigungsnachweis vorzulegen.

    Der Gast ist im Rahmen eines Mitgliedschaftsvertrages verpflichtet, im Abstand von sechs Monaten einen Nachweis zur Prüfung zu erbringen, ob die weitere Gewährung des Sondertarifes noch gerechtfertigt ist. Erbringt der Gast einen solchen Nachweis nicht, erfolgt automatisch eine Umstellung auf den Normaltarif. Ändert sich der Status eines Gastes innerhalb dieser sechs Monate, ist dieser verpflichtet, dies der Geschäftsleitung mitzuteilen.

    Im Rahmen eines Abonnements vor Beginn einer Saison feststehende Ausfallstunden (Feiertage, Veranstaltungstermine) werden vorab bei der Preisbestimmung berücksichtigt. Für Abonnementstunden, die nicht wahrgenommen werden, ohne dass dies im Verschulden des ZAP liegt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung respektive Ersatz.

     

  4. Zahlungsmodalitäten 

    Mitgliedsbeiträge, Abonnementgebühren, sowie Gebühren für Einzelstunden und Mehrfachkarten sind von dem Gast im Voraus zu bezahlen.

    Das Spielrecht resultierend aus einem Abonnementvertrag kann erst bei Eingang der vollständigen Abonnementgebühr in Anspruch genommen werden.

    Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft im ZAP werden ausschließlich per Lastschrift vereinnahmt. Fehler beim Einzug von Beträgen, die auf unrichtigen Angaben des Gastes oder nicht gedeckte Konten zurückzuführen sind und zu Bankgebühren und Verwaltungsaufwand führen, werden pauschal mit 10,00 Euro in Rechnung gestellt.

    Änderungen der Kontoverbindung sind der Geschäftsleitung in schriftlicher Form mitzuteilen.

     

  5. Kündigung

    Durch die Zentrum Aktiver Prävention GmbH & Co.KG

    Befindet sich der Gast im Rahmen des Abonnementvertrags, Clubvertrags oder Mitglied-schaftsvertrages mit der Zahlung des Abonnementpreises oder zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so berechtigt dies das ZAP, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

    Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

    Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich das ZAP ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Gast gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

    Durch den Gast

    Der Gast ist unter folgenden Umständen zu einer Stilllegung berechtigt:

    a) Bei Eintritt einer Schwangerschaft.

    b) Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des ZAP unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig.

    In den Fällen a) und b) wird die Stilllegung nur wirksam, wenn zusätzlich zum Antrag auf Stilllegung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Unmöglichkeit jedweder sportlichen Betätigung bestätigt, beim ZAP im Original eingereicht wird.

    Eine Kündigung des Gastes, gleich aus welchem Grund, muss dem ZAP im Original per Post oder persönlicher Übergabe gegen Quittierung zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.

     

  6. Vertragslaufzeit 

    Während der Mindestlaufzeit eines Mitgliedsvertrages ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig.

    Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt der Mitgliedschaft schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.

     

  7. Haftungsbeschränkung des ZAP 

    Das ZAP haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Gast entstehen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden am Gast aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem ZAP, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungs-gehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    Dem Gast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Räumlichkeiten des ZAP zu bringen. Von Seiten des ZAP werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das ZAP zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von dem ZAP in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

     

  8. Sorgfaltspflichten des Gastes 

    Der Gast ist dazu verpflichtet, mit dem Inventar, einschließlich aller Sportgeräte, die dem ZAP gehören und vom ZAP ausgeliehen wurden unter Anwendung der im Verkehr objektiv erforderlichen Sorgfalt umzugehen.

    Im Falle des Abhandenkommens von Inventar behält sich das ZAP vor, etwaige durch den Verlust angefallene Kosten in Höhe des Rechnungsnachweises dem Gast aufzuerlegen.

    Dem Gast ist bekannt, dass ihm das Tragen sachgemäßen Schuhwerkes obliegt, um das Entstehen sog. Schmauchspuren und Schmutzstreifen an den Boden der Sportanlagen und Hallen auszuschließen. Der Geeignetheit des Schuhwerkes hat sich der Gast vor Spielbeginn zu vergewissern. Bei Missachtung dieser Pflicht ist das ZAP berechtigt dem verursachenden Gast die durch die Beschädigung angefallenen Kosten aufzuerlegen.

    Das Mitführen von Gegenständen aus Glas ist im Nassbereich (Umkleiden, Duschen und Sauna) sowie in allen Trainingsbereichen zu unterlassen.

     

  9. Reservierungen 

    Eine Reservierung zieht die Verpflichtung zur Zahlung der Platzgebühr nach sich, sofern nicht mindestens 24 Stunden vor der reservierten Spielzeit die Buchung storniert wird. Dies gilt auch, wenn eine Reservierung online durch den Gast über das Internetportal https://www.eversports.de/ erfolgt.

    Eine Stornierung muss dem ZAP telefonisch, per E-Mail oder vor Ort mitgeteilt werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum beim ZAP.

    Erfolgt eine Stornierung später als 24 Stunden vor der reservierten Spielzeit oder bleibt diese ganz aus, besteht eine Zahlungsverpflichtung des Gastes.

    Bei wiederholtem Verstoß gegen die Verpflichtung der rechtzeitigen Stornierung hat das ZAP das Recht, Reservierungsanträge zurückzuweisen. Festbuchungen könnten storniert und anderweitig vergeben werden.

     

  10. Hausordnung

    Bei Nutzung des ZAP unterliegt der Gast der geltenden Hausordnung. Das ZAP behält sich vor, bei Verletzung der Hausordnung ein Hausverbot auszusprechen.

     

  11. Sonderbestimmungen ZAP Gesundheit & Fitness

    Dem Gast ist bekannt, dass die zu Vertragsbeginn vom ZAP zur Verfügung gestellte Chip-Karte zum kontaktlosen Check-In und Check-Out nicht an andere Personen weitergegeben werden darf.

    Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass Voraussetzung der Mitgliedschaft die Buchung des Startpaketes gemäß Mitgliedschaftsvertrag ist und die Trainingsaufnahme nicht ohne die Durchführung voriger Eingangstests, individueller Einweisung und Trainingsplanung durch Fachpersonal erfolgen darf.

    Eine Vertragsstilllegung ist wegen der in 5.2. genannten Gründen und den ebenso dort aufgezählten Voraussetzungen möglich. Eine Stilllegung aufgrund von Schwangerschaft oder Erkrankung kann maximal ein halbes Jahr betragen. Nach maximal einem halben Jahr leben die Mitgliedsrechte und die Zahlungsverpflichtung wieder auf, es sei denn, ein fortlaufendes Attest bestätigt die vollumfängliche Sportunfähigkeit. Während der Zeit der Stilllegung ruhen die Mitgliedsrechte.

    Ein Wechsel zu einer längeren Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich und zum 1. des Folgemonats wirksam.

    An bis zu drei Tagen im Jahr kann die Trainingsfläche für Veranstaltungen gesperrt sein, ohne dass ein Recht auf Beitragsrückerstattung entsteht. Übersteigt die Sperrung der Trainingsfläche den Zeitraum von drei Tagen entfällt die Zahlungspflicht des Gastes.

     

  12. Sonderbestimmungen Abonnementvertrag Tennis und Teilnahme am Clubsystem im Bereich Sport & Spiel

    Ein Abonnement berechtigt zur Nutzung der fest gebuchten Platzeinheit.

    Der Abonnementvertrag ist nicht ordentlich kündbar. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

    Rechte und Pflichten für die Teilnahme am Clubsystem im Racketsport, insbesondere bezüglich der Inanspruchnahme von Reservierungs- und Spielrechten, sind im jeweils gültigen Clubvertrag geregelt.

     

  13. Sonderbestimmungen Erwerb Einzel- und Mehrfachkarten

    Einzel-/Tages- und Mehrfachkarten ermöglichen die Inanspruchnahme der Nutzungsrechte im Zentrum Aktiver Prävention sowie des Bereichs Tennis, Squash, Badminton und Tischtennis. Die Inanspruchnahme des ZAP auf der Basis von Tageskarten entspricht ausdrücklich nicht den Mitgliedsrechten gemäß Mitgliedschaftsvertrag (insb. Betreuungsanspruch).

    Einzel- und Mehrfachkarten werden auf den Gast individualisiert und sind nicht übertragbar. Eine Rückzahlung des für Einzel- und Mehrfachkarten gezahlten Betrages ist ausgeschlossen. Nach einer tariflichen Anpassungsmaßnahme können Einzel- und Mehrfachkarten gegen Zahlung des Differenzenzpreises gegen Karten des neuen Preisstandes umgetauscht werden.

     

  14. Sonderbestimmungen Saunalandschaft 

    Die Öffnungszeiten der Saunalandschaft werden in den Veröffentlichungsmedien des ZAP bekannt gegeben und können nach Jahres- und Tageszeit differieren.

    Einem Gast mit Mitgliedsvertrag und dem Zusatzmodul „Nutzung Saunalandschaft“ steht die Nutzung der Saunalandschaft jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten offen.

    Ist die Saunalandschaft nicht bereits in dem gebuchten Leistungspaket inbegriffen, besteht die Möglichkeit der Erlangung einer Nutzungsberechtigung nach Erwerb einer Einzel- oder Mehrfachkarte für Saunalandschaftsnutzung.

    Erworbene Platznutzungsrechte berechtigen den Gast zur Nutzung der finnischen Sauna im 1. OG im Rahmen der Platznutzungsrechte im Anschluss der Spielstunde. Für die Nutzung der Saunalandschaft ist zum Passieren der Zutrittsbeschränkung die Zahlung eines Aufpreises erforderlich.

     

  15. Mindestalter zur Nutzung der Sportangebote im ZAP

    Kinder unter sieben Jahren dürfen die Anlage des ZAP nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten nutzen. Bei betreuten Trainingsangeboten des ZAP oder externer Veranstalter obliegt die Aufsichtspflicht dem jeweiligen Betreuer.

    Kindern unter zehn Jahren ist der Aufenthalt im Zentrum Aktiver Prävention, insbesondere der Kontakt mit den Fitnessgeräten, nicht gestattet. Ein Training kann mit Vollendung des 16. Lebensjahres nach Einweisung durch einen Trainer auf der Grundlage eines gültigen Mitgliedschaftsvertrags aufgenommen werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

     

  16. Datenschutz

    Erforderlicherweise zu erhebende Daten werden vom ZAP nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der EU-DSGVO erhoben, verarbeitet und genutzt. Ergänzend wird auf die auf der Website befindlichen Informationen verwiesen.

     

  17. Änderungen

    Das ZAP behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Gast nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Gast mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Gast nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und das ZAP den Gast auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

Zentrum Aktiver Prävention GmbH & Co. KG – Hausordnung

  1. Check-in

    Jeder Gast möchte sich bitte sich vor dem Trainingsbeginn an der Rezeption anmelden. Die Inanspruchnahme von Spiel- und Trainingsrechten setzt eine Zahlung im Vorhinein voraus.

     

  2. Bekleidung

    Die Nutzung unserer Trainingsräume sollte in sauberer Trainingsbekleidung geschehen. Besonders die Schuhe müssen den jeweiligen Belägen angepasst und sauber sein. Das Training im Zentrum Aktiver Prävention darf nicht in ärmellosen Shirts stattfinden.

     

  3. Verhalten im Fitnessbereich

    Den Anweisungen der anwesenden Trainer des ZAP ist Folge zu leisten. Bewegliche Geräte, wie z.B. Hanteln und Scheiben sind nach Gebrauch an ihren Aufbewahrungsort entsprechend der dort gekennzeichneten Ordnung zurückzubringen. Bei der Benutzung der Trainingsgeräte ist aus hygienischen Gründen das Handtuch unterzulegen.

     

  4. Verzehr in Sportbereichen

    Der Verzehr von Speisen in den Sportbereichen ist verboten. Es dürfen keine offenen Getränke in die Sportbereiche mitgenommen werden. Die Mitnahme gefärbter Getränke (z. B. Cola) in den Sporthallen ist untersagt. Insbesondere in die Nassbereiche (Umkleiden, Duschen und Sauna) dürfen keine Glasflaschen mitgenommen werden (auch Fläschchen mit Aufgussmittel dürfen nicht aus Glas sein). Kunststoffflaschen können im Sportshop und in der Gastronomie gekauft werden.

     

  5. Hygiene

    Vor der Nutzung des Solariums, der Saunen und des Dampfbades bitte abduschen. Für die Saunagänge ist darauf zu achten, ein ausreichend großes Handtuch mitzunehmen. Das Solarium kann gegen Entgelt (Chipkartensystem – über die Rezeption zu erhalten und zu laden) genutzt werden. Der Nassbereich sollte nur mit Badeschuhen betreten werden. Die Solarien sind nach Benutzung gründlich zu reinigen. Beim Training an Geräten und auf dem Boden (Gymnastik) ist ein Handtuch unterzulegen, um Schweißrückstände zu vermeiden. Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich des ZAP und im Wellnessbereich auch Außen untersagt.

     

  6. Störungen

    Störungen des Sportbetriebs durch Lärm, den unnötigen Aufenthalt in der Nähe anderer Spieler und das Durchqueren anderer Sportplätze ist zu vermeiden.

     

  7. Spindnutzung

    Der Spind in den Umkleidekabinen ist lediglich für den Zeitraum des Aufenthalts im ZAP zu nutzen. Dauerbelegungen sind nicht gestattet. Das ZAP behält sich das Recht vor, dauerbelegte Spinde (ins. über Nacht belegt) zu öffnen und den Inhalt in Verwahrung zu nehmen.

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Zentrum Aktiver Prävention
Walldorfer Str. 100, 69226 Nußloch
Tel.: 06224 99 09-0
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